Träger des Studieninstituts ist der Zweckverband für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Emscher-Lippe, zu dem sich 

 

der Kreis Recklinghausen,

die Stadt Bottrop

und die Stadt Gelsenkirchen

 

zusammengeschlossen haben. Rechtliche Grundlage für die Tätigkeiten des Zweckverbands ist in erster Linie das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW, welches den Zusammenschluss von Gemeinden und Gemeindeverbänden zu einem Zweckverband für die Erfüllung einzelner Aufgaben zulässt. Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und verwaltet seine Angelegenheiten im vorgegebenen Rahmen der Gesetze unter eigener Verantwortung. Die Rechtsverhältnisse des Zweckverbandes sind in der Satzung des Zweckverbandes in der Fassung vom 16.12.2024 geregelt. Neben der Satzung sind die Institutsordnung, die Entgeltordnung und die Prüfungssatzungen/-ordnungen maßgebliche Vorschriften für die Arbeit des Studieninstituts. 

Der Einzugsbereich erstreckt sich nicht ausschließlich auf die Verbandsmitglieder und die kreisangehörigen Gemeinden des Kreises Recklinghausen, sondern insbesondere im Fortbildungsbereich auch auf so genannte institutsfremde Verwaltungen wie Kirchenverbände, Forstämter und andere Kommunalverwaltungen. Durch den Eintritt der Stadt Gelsenkirchen in den Zweckverband zum 1. Oktober 2000 wurde nicht nur die Quantität der Tätigkeit des Studieninstituts ausgeweitet, vielmehr haben sich durch nachhaltige Unterstützungen und durch neue Herausforderungen Chancen ergeben, die Qualität der Leistungen des Instituts zu verbessern.