Allgemeine Geschäftsbedingungen des Studieninstituts Emscher-Lippe für Fortbildungsveranstaltungen Fortbildungsentgelte

Die Fortbildungsveranstaltungen sind grundsätzlich kostenpflichtig. Die Höhe der Entgelte entnehmen Sie bitte den jeweiligen Ausschreibungen. Die Teilnehmerentgelte werden nach der Durchführung der Seminare sofort fällig und werden durch eine Rechnung angefordert. Für Inhouse-Seminare können besondere Konditionen vereinbart werden. Auch hierfür gelten diese Geschäftsbedingungen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.


Anmeldungen

Bitte melden Sie sich rechtzeitig über den Personalservice oder die sonst zuständige Stelle Ihrer Verwaltung bei uns an. Auftraggeber und Kostenträger ist grundsätzlich die anmeldende Verwaltung. Ausnahmsweise kann Auftraggeber auch ein Selbstzahler sein. Mit der Abgabe der Anmeldung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber und den von ihm entsandten Teilnehmern und Teilnehmerinnen anerkannt. Die Anmeldung ist verbindlich. Rechnungsempfänger und Vertragspartner ist für uns, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, der anmeldende Auftraggeber.

Ihr Vorteil: bei uns können Sie sich auch noch wenige Tage vor Seminarbeginn anmelden – wir haben im Normalfall keinen Anmeldeschluss vorgesehen. Gleichwohl müssen wir etwa acht Wochen vorher feststellen, ob genügend Meldungen vorliegen und entscheiden, ob das Seminar demgemäß stattfindet. Wir wünschen uns deshalb eine möglichst frühzeitige Anmeldung.

Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung eine entsprechende Rückmeldung (Bestätigung der Anmeldung oder Aufnahme in eine Warteliste) per E-Mail. Bitte geben Sie deshalb bei Ihrer Anmeldung unbedingt Ihre E-Mail-Adresse an.


Abmeldungen

Falls Sie an einem Seminar nicht teilnehmen können, veranlassen Sie bitte rechtzeitig Ihre Abmeldung. Sie helfen uns damit, die freien Seminarplätze anderweitig zu vergeben.

Sofern Sie sich bis zum 22. Tag vor Beginn der Veranstaltung abmelden, wird kein Entgelt berechnet. Im Falle einer Abmeldung zwischen dem 21. und dem 8. Tag vor dem Seminar müssen wir Ihnen leider die Hälfte des Seminarentgeltes in Rechnung stellen, ab dem 7. Tag wird das volle Entgelt berechnet. Das volle Seminarentgelt wird Ihnen ebenfalls in Rechnung gestellt, wenn Sie die Veranstaltung trotz Vorliegen einer Anmeldung nicht besuchen.

Sofern Sie einen Ersatzteilnehmer stellen, entfällt diese Regelung.


Haftungsausschluss

Leider können wir es nicht verhindern, dass Seminare ausnahmsweise verlegt oder auch kurzfristig abgesagt werden müssen. Eine Haftung für Kosten, die den Kostenträgern oder Teilnehmer/innen durch ausgefallene oder verlegte Seminare entstehen können, übernehmen wir nicht.

Unsere Referenten und Referentinnen vermitteln ihre aktuellen Kenntnisse in den Veranstaltungen nach bestem Wissen und Gewissen. Eine Haftung für die Richtigkeit der vermittelten Inhalte kann durch das Studieninstitut aus verständlichen Gründen nicht übernommen werden.